PDF unterschreiben auf Android
Unterschreiben Sie jedes PDF direkt in Chrome oder Samsung Internet auf Ihrem Android-Gerät — ohne App-Download, ohne Konto. Mit dem Finger zeichnen oder Namen tippen. Funktioniert auf allen Android-Smartphones ab Version 8.
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PDF auf Android unterschreiben — In 5 Schritten
- Chrome oder Samsung Internet öffnen und sigpdf.com aufrufen — kein App-Download nötig
- PDF auswählen — aus dem Datei-Manager, Google Drive, WhatsApp-Downloads oder einem E-Mail-Anhang
- Unterschrift mit dem Finger zeichnen — oder Namen tippen und Handschrift-Schriftart wählen
- Auf die Signaturzeile tippen — Unterschrift platzieren, verschieben und in der Größe anpassen
- Herunterladen und versenden — das PDF landet im Download-Ordner, bereit zum Versand per Mail oder WhatsApp
Unterstützte Android-Browser
- Google Chrome — meistgenutzter Android-Browser
- Samsung Internet — vorinstalliert auf Galaxy-Geräten
- Mozilla Firefox — datenschutzorientierte Alternative
- Microsoft Edge — mit integrierten Microsoft-Funktionen
- Opera — mit integriertem Datensparfunktion
Warum keine Android-App nötig ist
Die meisten PDF-Signatur-Apps im Play Store laden Ihre Dokumente auf ihre eigenen Server hoch. SigPDF ist ein webbasiertes Tool — es benötigt keine Installation, keine App-Berechtigungen und keine Cloud-Anbindung. Ihre Dokumente werden vollständig lokal im Browser verarbeitet.
Besonders praktisch: Wenn Sie ein PDF per WhatsApp oder Gmail erhalten, können Sie es direkt in SigPDF öffnen, unterschreiben und zurücksenden — ohne den Umweg über eine App.
Samsung Galaxy und S Pen
Auf Samsung Galaxy Note und Galaxy S Ultra-Modellen können Sie den S Pen nutzen, um eine besonders präzise und natürliche Unterschrift zu zeichnen. Die Druckerkennung des S Pen erzeugt variable Linienstärken — ähnlich wie mit einem echten Stift auf Papier.
Datenschutz und Rechtsgültigkeit
SigPDF verarbeitet Ihr PDF vollständig lokal im Browser auf Ihrem Android-Gerät. Es findet kein Upload auf externe Server statt — vollständig DSGVO-konform. Die erstellte elektronische Signatur ist nach der eIDAS-Verordnung (EU) und dem deutschen BGB (§ 125 BGB) rechtsgültig.