PDF unterschreiben auf dem iPhone
Unterschreiben Sie jedes PDF direkt in Safari auf Ihrem iPhone — ohne App-Download, ohne Konto. Mit dem Finger zeichnen oder Namen tippen. Funktioniert auf jedem iPhone ab iOS 14.
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PDF auf dem iPhone unterschreiben — So geht es
Viele iPhone-Nutzer suchen nach einer einfachen Möglichkeit, PDFs unterwegs zu unterschreiben — ohne eine neue App aus dem App Store herunterladen zu müssen. SigPDF löst dieses Problem: Es läuft direkt in Safari, dem vorinstallierten Browser auf jedem iPhone, und benötigt keine Installation.
- sigpdf.com in Safari öffnen — kein App-Download, keine Registrierung
- PDF auswählen — aus dem Dateien-Ordner, iCloud Drive, Google Drive oder einem E-Mail-Anhang
- Unterschrift mit dem Finger zeichnen — oder Namen tippen und Handschrift-Schriftart wählen
- Auf die Signaturzeile tippen — Unterschrift platzieren, verschieben und skalieren
- Herunterladen und versenden — das PDF landet direkt in Ihrem Download-Ordner
Warum keine App nötig ist
PDF-Signatur-Apps aus dem App Store haben einen entscheidenden Nachteil: Sie laden Ihre Dokumente in der Regel auf ihre Cloud-Server hoch. SigPDF ist ein webbasiertes Tool — es benötigt keinen Speicherplatz auf Ihrem iPhone, keine App-Berechtigungen, und Ihre Dokumente verlassen zu keinem Zeitpunkt Ihr Gerät.
Das macht SigPDF ideal für Situationen, in denen Sie unterwegs schnell ein Dokument unterschreiben müssen — in der S-Bahn, im Wartezimmer oder beim Kundentermin. Öffnen Sie Safari, laden Sie das PDF hoch, unterschreiben Sie und senden Sie das fertige Dokument zurück.
Optimiert für iPhone-Touchscreen
Die Zeichenfläche von SigPDF ist speziell für Touchscreens optimiert. Die Touch-Erkennung erzeugt glatte, natürlich wirkende Linien — auch beim schnellen Zeichnen mit dem Finger. Für eine besonders präzise Signatur empfiehlt sich ein Apple Pencil auf dem iPad.
Datenschutz und Rechtsgültigkeit
SigPDF verarbeitet Ihr PDF vollständig lokal im Safari-Browser auf Ihrem iPhone. Es findet kein Upload auf externe Server statt — DSGVO-konform. Die erstellte elektronische Signatur ist nach der eIDAS-Verordnung (EU) und dem deutschen BGB (Formfreiheit, § 125 BGB) rechtsgültig.